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Gemeinschaften der besonderen Wohnform Kurzinfo: Pflege SGB XI

Wir achten darauf, dass eine wunsch- und bedarfsorientierte pflegerische Versorgung gewährleistet wird. Das betrifft die Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie die medizinische Versorgung. Die Ressourcen und Wünsche des Menschen in unseren Wohngemeinschaften werden berücksichtigt und in die Versorgungsituation eingebunden.

Für medizinische Leistungen gemäß SGB V steht uns eine externe Pflegefachkraft beratend zur Seite.

Notwendige Hilfsmittel werden über den Bewohner beantragt und eingesetzt. Diese Prozesse werden von uns initiiert und unterstützt.

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